Lärmsorgen

Windkraft

Vor lauter Energiegewinnung lärmt auch schon der Wind.

Windturbinen symbolisieren Innovationskraft und saubere Energie, aber auch Landschaftsschaden und Lärmimmissionen. Auch wer nur eine Kleinwindanlage plant, darf den Lärm nicht vergessen.
 

Die Nutzung von Windenergie ist nachhaltig, aber nicht unumstritten. Während grosse Windkraftanlagen der kommerziellen Stromgewinnung dienen, bieten Kleinwindanlagen Privatpersonen eine Möglichkeit, sich vom Stromnetz teilweise unabhängig zu machen. Kleinwindanlagen sind nicht höher als 30m und weisen eine Leistung von bis zu 30 kW auf.


Kommerzielle Stromerzeugung mit grossen Windturbinen.



Private Kleinwindanlage aufgestellt in einem Garten.


Situation

Lärmemissionen

Oft werden die Lautstärke und die tieffrequenten Geräusche von Windkraftanlagen kritisiert. Die Geräusche werden als pulsierendes Rauschen wahrgenommen. Die rhythmische Wiederholung des Geräusches wird als extrem störend empfunden. Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind nicht ausgeschlossen, Studienergebnisse dazu sind inkonsistent.

Infraschall

Zuständigkeit

Sowohl Windkraftanlagen als auch Kleinwindanlagen gelten als Industrieanlagen und müssen die im Anhang 6 der Lärmschutzverordnung LSV festgelegten Grenzwerte einhalten. Im Gegensatz zu den grossen Windkraftanlagen, wo ein aufwendiges Lärmgutachten notwendig ist, müsste bei Kleinwindanlagen ein vereinfachtes Verfahren genügen.
Bei der Planung von Windkraftanlagen müssen auch Vorgaben des Ortbildschutzes und der Raumplanung berücksichtigt werden. Bei grossen Anlagen ist es wichtig, alle Betroffenen in die Planung einzubeziehen.


Vollzugsordner des Cercle Bruit Schweiz

Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden.

Vollzugsordner: 6.44 Windkraftanlagen


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