Vogelabwehr |
Die akustische VogelscheucheVogelfrass auf Feldern, in Obstplantagen oder an Weinreben ist wegen erheblicher Ertragseinbussen ein Ärgernis für die Landwirtschaft. Die Knall- oder Schreianlagen, die die Bauern zur Verschreckung der Vögel einsetzen, können allerdings ihrerseits zum Ärgernis für die Anwohnerschaft werden.
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Die Vogelscheuche - optische Vogelabwehr mit Nostalgiecharakter und unsicherem Nutzen. Akustische Vogelabwehrmassnahmen werden dort eingesetzt, wo weitläufige Flächen vor Vögeln zu schützen sind. Die wichtigsten Anwendungsbereiche für akustische Vogelabwehrmassnahmen sind die Landwirtschaft (z. B. Weinbau) oder Flughäfen. |
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SituationKonfliktpotenzialFür Landwirte gibt es zwei Möglichkeiten, ihre Kulturen vor Vogelfrass zu schützen: Netze oder akustische Vogelabwehrmassnahmen. GrenzwerteAkustische Vogelabwehranlagen gelten als Gewerbeanlagen, bedingt durch die Erwerbstätigkeit des betreffenden Landwirts. Eine rechtlich relevante Überschreitung geltender Immissionsgrenzwerte ist allerdings unwahrscheinlich, weil die Lärmemission über den gesamten Zeitraum gemittelt wird. Daher wird diese Lärmquelle in der Praxis als "Alltagslärm" ohne Grenzwerte abgehandelt. Rechtlich gegen akustische Vogelabwehrmassnahmen vorgehenBei Klagen muss aus juristischer Sicht eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Anwohner (Ruhe) und jenen der Bauern (Ernteertrag) getroffen werden. Ein Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 1997 nimmt hierbei eine relativ klare Position ein. So schreibt das Bundesgericht in der Urteilsbegründung: "Auf absolute Ruhe gibt das Umweltschutzrecht keinen Anspruch – schon gar nicht tagsüber.“ Desweitern wird festgehalten, dass „es für einen Weinbauern, der den Rebbau als Beruf betreibt, keine gangbare Lösung sein kann, die Trauben schutzlos dem Vogelfrass preis zu geben.“ Es muss daher im Einzelfall beurteilt werden, ob der Einsatz von bis zu achtmal teureren und aus Sicht des Tierschutzes schädlicheren Netzen verhältnismässig ist. Diese Verhältnismässigkeit nachzuweisen dürfte sehr schwierig sein und damit die Chancen auf ein erfolgreiches rechtliches Verfahren stark reduzieren. MassnahmenMassnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung und gleichzeitigem Schutz der Felder sind möglich. So kann durch die Anordnung und Ausrichtung der Lautsprecher eine erhebliche Verbesserung der Situation erreicht werden. Der Wechsel von intervallgesteuerten hin zu ereignisgesteuerten Geräten kann vor allem die Anzahl Lärmereignisse stark reduzieren. Zudem sind Vögel tagaktive Tiere und daher sollte die Anlage in der Nacht ausgeschaltet werden. Im Normalfall ist die beste und einfachste Massnahme, mit dem entsprechenden Landwirt das Gespräch zu suchen und so eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden. |
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ZuständigkeitEs handelt sich in dieser Kategorie um Gewerbelärm mit Grenzwerten. In der Praxis ist eine Überschreitung dieser Grenzwerte aufgrund der Lärmcharakteristik aber sehr unwahrscheinlich (Mittelung über den gesamten Zeitraum). Daher wird diese Kategorie von Gewerbelärm als Alltagslärm abgehandelt und fällt damit in die Zuständigkeit der betreffenden Gemeindeverwaltung, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten). Liste Gemeinden Schweiz Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest. |
Rechtsprechung |
Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Lärm von akustischer VogelabwehrIn der Rubrik «Recht & Gesetz» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert. |
Vollzugsordner des Cercle Bruit Schweiz |
Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden. |
Weiteres |
Zeitschriften
Ausland
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