Spielplatz |
Spielend lernen. Spielend lärmen.Natürlich kann auch das Geschrei der lieben Kleinen
ganz gehörig an den Nerven sägen. |
Kinderlärm ist
ein Zeichen von Lebenslust und wird nur von wenigen Personen a priori
als unangenehm empfunden. Nichtsgestotrotz führt vor allem das Abprallen
von Bällen, das Lachen und Rufen der Kinder und das Rollen von Rädern
gelegentlich zu Reklamationen über Kinderspielplätze.
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SituationSpielplätze sind im Sinn des Umweltschutzgesetzes Anlagen, weshalb Lärmemissionen
so weit als möglich begrenzt werden müssen. Es gibt aber keine Grenzwerte,
deren Einhaltung geprüft werden kann. |
ZuständigkeitFür diese Kategorie von Alltagslärm ohne Grenzwerte ist die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten). Liste Gemeinden Schweiz Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest. |
Rechtsprechung |
Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Lärm von KinderspielplätzenIn der Rubrik «Recht & Gesetz» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert. |
Vollzugshilfen |
Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden. |
Weiteres |
Bund
Medien
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