Militärische Schiessanlagen |
Schrötig aber nötig - Bestandteil des Milizsystems.Nebst der geistigen Landesverteidigung führt aus militärischer Sicht kein Weg an einer bewaffneten Armee vorbei. |
Das Sturmgewehr 90 ist die Standardwaffe der Schweizer Armee. Schätzungen gehen davon aus, dass die Schweizer Armee rund eine halbe Million Exemplare des Sturmgewehrs 90 im Einsatz hat. Das macht nicht nur Verteidigung, sondern auch Lärm.
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Situation |
BeurteilungSeit dem 1. August 2010 ist die revidierte Lärmschutzverordnung LSV in Kraft. Sie wurde unter anderem um das Kapitel "Belastungsgrenzwerte für den Lärm militärischer Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen" (Anhang 9) erweitert. Für die Beurteilung dieses Lärms waren bislang noch keine Grenzwerte festgelegt, sondern es wurden provisorische Richtwerte angewendet. Sanierung militärischer Waffen-, Schiess- und ÜbungsplätzeDer Bundesrat erliess mit dem Anhang 9 der LSV erstmals Belastungsgrenzwerte für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze. Da die LSV in Art. 17 Abs. 3 eine relative Sanierungsfrist von 15 Jahren vorsieht, sind diese Anlagen gemäss Art. 17 Abs. 6 Bst. d LSV bis zum 31. Juli 2025 zu sanieren. |
ZuständigkeitFür die Lärmsanierung militärischer Schiessanlagen liegt die Verantwortung beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS. Das VBS beabsichtigt zunächst die systematische Untersuchung seiner Schiessplätze und die Erstellung der notwendigen Lärmbelastungskataster. Anschliessend werden die notwendigen Massnahmen im Rahmen militärischer Plangenehmigungsverfahren definiert und umgesetzt. |
RechtsprechungBundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu SchiesslärmIn der Rubrik «Lärmlinks» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert. |
Vollzugsordner des Cercle Bruit Schweiz |
Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden. |