Je nach Lärmart und genaueren Umständen gibt es unterschiedliche Grundlagen und Wege, den alltäglichen Lärmproblemen zu begegnen. Lärm- und nachbarschaftsrechtliche Bestimmungen – Gesetze und Verordnungen – verweisen den Lärm grundsätzlich in Schranken.
Auf ihrer Basis arbeiten kantonale und kommunalen Lärmschutzfachstellen und weitere Behörden und Verwaltungen. Wo es an spezifischen rechtlichen Grundlagen fehlt, gelten die allgemeinen Regeln des menschlichen Zusammenlebens. Gerade wenn es um alltägliche Lärmprobleme geht, spielen gegenseitige Rücksichtnahme, Kommunikation sowie verhältnismässiges Handeln eine wichtige Rolle. Das kommt letztlich auch in der Rechtssprechung zum Tragen.
Grundsätzlich ist jedes Lärmproblem als Einzelfall ernst zu nehmen. Der Cercle Bruit unternimmt mit den Informationen auf „Lärmprobleme“ den Versuch, die häufigsten Lärmsituationen zu kategorisieren und spezifische Hinweise zur Lösung zu geben. Als Anlaufstelle für Lärmbetroffene und Lärm Verursachende sowie an der Schlichtung interessierte Verwaltungen und Behörden soll eine einfach zugängliche Orientierungshilfe bereitgestellt werden, welche zweckdienliche Ansätze zeigt, jedoch nie die konkrete Auskunft oder Beurteilung durch die zuständige Stelle ersetzen kann.