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2022 – Leise gärtnern

2022 – Leise gärtnern

Am 27. April 2022 fand der Internationale Tag gegen Lärm statt.

Medienmitteilung

Nach Artikel 4 der Lärmschutzverordnung dürfen bewegliche Geräte und Maschinen das Wohlbefinden der betroffenen Bevölkerung nicht erheblich stören. Üblicherweise schränken Gemeinden das Lärmen im Freien mit Maschinen und Geräten durch die Bestimmungen der kommunalen Polizeiverordnung oder des kommunalen Ortspolizeireglements zeitlich ein. Gerade bei lauten Gartengeräten wäre es wünschenswert, wenn die Gemeinden ihren Spielraum vermehrt nutzen indem in der Kommunalen Polizeiverordnung beispielsweise die Ruhezeiten ausgebaut und «Lärmzeiten» konzentriert würden. Davon profitiert die Standortqualität von Wohngebieten und die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner.

Ruhezeiten

Nach Artikel 4 der Lärmschutzverordnung dürfen bewegliche Geräte und Maschinen das Wohlbefinden der betroffenen Bevölkerung nicht erheblich stören. Üblicherweise schränken Gemeinden das Lärmen im Freien mit Maschinen und Geräten durch die Bestimmungen der kommunalen Polizeiverordnung oder des kommunalen Ortspolizeireglements zeitlich ein. Gerade bei lauten Gartengeräten wäre es wünschenswert, wenn die Gemeinden ihren Spielraum vermehrt nutzen indem in der Kommunalen Polizeiverordnung beispielsweise die Ruhezeiten ausgebaut und «Lärmzeiten» konzentriert würden. Davon profitiert die Standortqualität von Wohngebieten und die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner.

Musterbeispiel (Auszug) einer Polizeiverordnung betreffend Lärmschutz

Art. 1 Grundsatz

  1. Es ist verboten durch das eigene Verhalten oder mit Geräten, Maschinen, Vorrichtungen irgendwelcher Art Lärm zu verursachen, der durch rücksichtsvolle Handlungsweise bzw. durch technische, bauliche und betriebliche Vorkehrungen vermieden werden kann. Massgebend sind dabei die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen gegenüber dem Lärmschutz.
  2. Unvermeidbare Einwirkungen sind im Rahmen der Vorsorge soweit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.

Art. 2 Ruhezeiten, Nachtruhe

  1. Die Mittagsruhe dauert von 12.00 bis 13.00 Uhr und die Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr. In dieser Zeit ist jeder vermeidbarer Lärm verboten.
  2. Maschinen und Geräte für Landwirtschaft und Garten, insbesondere Rasenmäher, Kreis- und Kettensägen, sind so zu unterhalten und zu bedienen, dass Lärm möglichst reduziert wird.
  3. Im Weiteren gelten folgende Ruhezeiten:
    • für Private:
      • lärmige Haus- und Gartenarbeiten wie Rasenmähen mit Motormähern oder Arbeit mit Kreis- und Kettensägen sind untersagt
        • Montag bis Freitag 12.00 bis 13.00 Uhr und 19.00 bis 07.00 Uhr
        • Samstag 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr
        • sowie an Sonn- und Feiertagen generell
    • für das Gewerbe, Industrie und andere Betriebe:
      • lärmige Arbeiten sind untersagt
        • Montag bis Freitag 12.00 bis 13.00 Uhr und 19.00 bis 07.00 Uhr
        • Samstag 12.00 Bis 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr
        • sowie an Sonn- und Feiertagen generell
  4. Für Arbeiten, die aus zwingenden Gründen nicht ausserhalb dieser Sperrzeiten ausgeführt werden können, kann der Sicherheitsvorstand Ausnahmen bewilligen.
  5. Zum besseren Schutz von lärmempfindlichen Zonen kann der Sicherheitsvorstand zu bestimmten Zeiten – auch ausserhalb der Ruhezeiten ­– weitergehende Einschränkungen erlassen oder lärmige Arbeiten ganz einstellen lassen.

Art. 3 Landwirtschaft, Notfallarbeiten

  1. Unaufschiebbare Landwirtschafts- und Notfallarbeiten sind jederzeit gestattet.
  2. Knallgeräte und Lautsprecher, die dem Verscheuchen von Tieren dienen, sind in Wohngebieten und deren näheren Umgebung verboten.

Leise Geräte

Laubbläser, Rasenmäher, Motorsäge usw. sind während der Gartensaison stetig im Einsatz. Viele dieser Geräte werden mit Benzin betrieben. Dies führt zu unange­nehmen Lärmemissionen aber auch zu einer Luftbelastung durch Russpartikel in der unmittelbaren Umgebung.

Akku-Geräte als Alternative

Eine längere Beschallung bei der Arbeit mit diesen Gartengeräten kann nicht nur das eigene Gehör schädigen, sondern auch zu Nachbarschaftskonflikten führen. Denn der Lärm von Gartengeräten wird oft als erhebliche Lärmbelästigung empfunden. Es gibt es jedoch für praktisch alle Gartengeräte elektrisch betriebenen Alternativen. Diese verursachen nicht nur deutlich weniger Lärm, sondern sind auch umweltfreundlicher. Achten Sie sich beim Kauf motorbetriebener Gartengeräte auf die Lärmangaben. Die meisten Arbeiten im Garten können auch von Hand erledigt werden. Das ist leise und schont die Umwelt.

Bundesamt für Umwelt «Massnahmen gegen Geräte und Maschinenlärm»


Laubbläser – So laut wie ein Presslufthammer

Laubbläser und -sauger sorgen mühelos für Ordnung in Gärten, Parks und Rabatten. Mit einem Schallleistungspegel von bis zu 115 Dezibel (A) machen sie aber so viel Krach wie ein Presslufthammer oder eine Kettensäge. Eine längere Beschallung bei der Arbeit mit diesen Gartengeräten kann nicht nur dem eigenen Gehör schaden, sondern führt auch häufig zu Nachbarschaftskonflikten. Für Anwohnerinnen und Anwohner sind Laubbläser eine erhebliche Lärmbelästigung.

Gesundheitlich und ökologisch problematisch

Aber nicht nur der Lärm ist ein Problem. Laubbläser verschlimmern die Luftbelastung zusätzlich. Durch ihren Einsatz werden Mikroben, Pilzsporen, Unrat, Tierkot aber auch Feinstaub und Russpartikel aufgewirbelt, in der Luft verteilt und unter Umständen eingeatmet. Eine Studie der Technischen Universität Graz aus dem Jahr 2013 zeigt, dass beim Einsatz eines Laubbläsers auf Wegen oder Straßen sechs- bis zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wird wie beim Einsatz eines Besens.

Laubbläser sind nicht nur gesundheitlich problematisch, sie wirken sich auch ökologisch negativ aus. Durch den starken Luftstrom (über 200 Stundenkilometer) werden Kleintiere wie Käfer, Asseln und Spinnen durcheinandergewirbelt und getötet. Und wenn alles Laub zusammengeblasen und entsorgt wird, verlieren Würmer, Insekten, Spinnen und Kleinsäuger Lebensraum und Nahrung. Blätter und kleine Äste verrotten nicht mehr auf dem Boden. Es kann kein Humus gebildet werden, in dem sich wiederum Larven und Insekten als Futter für Vögel und andere Kleintiere ansiedeln. Der Boden wird so auch seiner Deckschicht beraubt, die ihn vor Austrocknung und bei extremer Kälte schützt. 

Störendes Laub sollte auf Beete und unter Gehölze verteilt werden, wo es während des Winters langsam verrottet, Boden und Kleintieren als Schutz dient und im Frühjahr als natürlicher Dünger Pflanzen und Boden mit Nährstoffen versorgt. Oder rechen Sie das Laub nach Möglichkeit zu Haufen zusammen. Das freut den Igel ebenso wie Schmetterlingslarven, Glühwürmchen, Marienkäfer, Molche und Falter, die hier über den Winter Unterschlupf finden.

Generell gilt: Auf humusierten Flächen auf die Laubreinigung verzichten und wenn möglich Rechen und Besen anstelle von Laubbläsern und -saugern verwenden. Der Ersatz von Benzin betriebenen Laubbläsern und -saugern durch Geräte mit Elektromotor ist betreffend Lärmemissionen ein Fortschritt, doch die ökologischen und gesundheitlichen Probleme (Feinstaub) bleiben bestehen.


Mähroboter – Gefährliche Gartenhelfer

Sie schneiden zwar im Vergleich zu anderen motorisierten Rasenmähern bezüglich Abgase, Strom und Lärm am besten ab, doch eine Alternative sind sie dennoch nicht – denn das Nachsehen hat die Natur.

Artenvielfalt ist chancenlos

Still und leise verrichten die Mähroboter die Gartenarbeit – und zwar täglich stundenlang, damit der Rasen auch jederzeit im perfekten Millimeterschnitt daherkommt. Durch das permanente Mähen kommen weder Gräser noch andere Pflanzenarten zum Blühen. Somit bietet der Rasen auch keine Nahrung für Insekten, Schmetterlinge und Bienen. Ein Robotergarten ist steril.

Gefährliches Territorium

Laut Gebrauchsanweisung der Hersteller sollte man den Mähroboter nicht unbeaufsichtigt einsetzen. Aber wer passt schon stundenlang auf den Rasenmäher auf? Damit also die unbeaufsichtigten Roboter keine Gefahr für Haustiere oder Kleinkinder darstellen, werden sie nachts eingesetzt – auf Kosten der dämmerungs- und nachtaktiven Tiere, die zu dieser Zeit unsere Gärten besuchen. Dazu gehören Reptilien, Amphibien, Insekten, Spinnen und kleine Säugetiere – sie werden überrollt und zerstückelt. Am direktesten betroffen sind junge Igel, die von den Robotern nicht als Hindernis erkannt werden. Wenn Igel in Gefahr sind, rollen sie sich instinktiv zusammen und zeigen dem Feind so ihr stachliges Kleid. Gegen natürliche Feinde wie Fuchs und Uhu ist das zwar eine effektive Strategie, aber beim Mähroboter nutzlos. Die Tiere werden nicht als Hindernis erkannt und der Roboter fährt weiter. So werden junge Igel schwer verletzt.

Gärten, in denen nachts Mähroboter aktiv sind, werden somit zu gefährlichem Territorium für diverse Kleintiere. Dies ist nicht nur wegen der Verletzungsgefahr ein Problem, sondern auch weil somit ein weiterer Lebensraum für Igel und Co. verloren geht. Igel sind auf Gärten als Lebensräume angewiesen. Durch die drastischen Landschaftsveränderungen der letzten Jahrzehnte ist ihr ursprünglicher Lebensraum nicht mehr oft anzutreffen. Artenreiche Magerwiesen, Hecken, Gehölze sind intensiv gedüngten, monokulturellen Landwirtschaftsflächen und versiegelten Siedlungsflächen gewichen. Naturbelassene Gärten in Siedlungsgebieten hingegen haben noch die Strukturvielfalt, die Igel benötigen, um genügend Nahrung und Versteckmöglichkeiten zu finden.

Weniger ist mehr

Oft werden all diese akkurat getrimmten Rasenflächen nicht mal genutzt. Daher gilt: Mähen Sie nur den Teil des Rasens, den Sie regelmässig betreten. Oder lassen Sie am Rand einen Saum von mindestens einem halben Meter stehen. Denn viele Tier- und Pflanzenarten sind auf naturnahe Strukturen als Lebensraum angewiesen. Steigen Sie bei der Gartenarbeit am besten auf Handarbeit um: Entstauben und benützen Sie Ihren Handrasenmäher. Dieser ist leise, schont die Umwelt und ersetzt den Gang ins Fitnessstudio.

Studie zum Effekt von Mährobotern auf Igel (PDF)