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2011 – Lauter ist nicht besser

2011 – Lauter ist nicht besser

Das Motto zum Tag gegen Lärm 2011 lautet „Lauter ist nicht besser“. Dabei geht es anders als in anderen Jahren, nicht um Lärm im eigentlichen Sinne. Denn Lärm ist per Definition etwas Unerwünschtes und deshalb immer schon zu laut. Es geht um Musik oder genauer noch, um deren Konsum. Dieser Konsum ist vielfältig und der Slogan „Lauter ist nicht besser“ soll auf die Entwicklung zu immer mehr und immer lauterer Musik hinweisen.

Medienmitteilung
Medienmitteilung EKBL

Musik zum Mitnehmen

Dank der Erfindung des portablen Musikplayers können wir unsere Musik überall hin mitnehmen. Sony brachte 1979 den ersten Walkman auf den Markt. Von da an stieg die Fangemeinschaft kontinuierlich an. Heute benutzen vier von fünf Jugendlichen in der Schweiz einen portablen Musikplayer. Da gilt erst recht: „Lauter ist nicht besser“. Einerseits kann die dauerhafte Beschallung mit hohen Lautstärken zu Beeinträchtigungen des Gehörs führen, andererseits hat diese Dauerbeschallung auch soziale und gesellschaftliche Auswirkungen. Gerade in überfüllten Zügen kann der Rückzug in eine eigene akustische Welt über die Kopfhörer durchaus erholsam sein. Sind die „Knöpfe“ aber permanent im Ohr, kann sich daraus auch eine soziale Isolation ergeben. Man nimmt die Welt um sich herum nicht mehr wahr, kann mit den Mitmenschen nicht mehr interagieren und blendet die (akustische) Umwelt vollständig aus.

Berieselung im Öffentlichen Raum

Zu der selbst gewählten Musikbeschallung kommt die Dauerberieselung im öffentlichen Raum. 1920 erfand Eric Satie die sogenannte Möbelmusik. Musik gehört seit da, wie (oder als) ein Einrichtungsgegenstand, in jeden erdenklichen Raum. Schon Satie erkannte, dass bei dieser Musik lauter nicht besser ist. Hintergrundmusik soll nicht auffallen, dafür aber überall sein. Doch genau hier ist ein Fragezeichen zu setzen. Denn Musikgeschmäcker sind verschieden und Hintergrundmusik wird von vielen als Lärm empfunden. Für viele ist es deshalb nur eine Frage der Zeit, bis es um diese Zwangsbeschallung im öffentlichen Raum eine ähnliche politische Debatte geben wird, wie zum Thema Passivrauchen.

Konzert- und Discobesuch

Neben der öffentlichen Zwangsberieselung gibt es die freiwillige Beschallung an Konzerten und Partys. Diese ist ebenfalls öffentlich und schon politisiert. In der Schweiz beinhaltet die Schall- und Laserverordnung Regeln für Musikveranstaltungen. Dabei gilt, dass der Pegel 100 dB(A) nicht übersteigen darf. Diese Lautstärke darf man seinen Ohren höchstens zwei Stunden pro Woche zumuten. Ungefähr gleich laut wie an Musikveranstaltungen ist es gewöhnlich im Proberaum einer Band. Dasselbe gilt für das Musizieren zu Hause. Auch akustische Instrumente wie Trompete, Geige oder Klavier erreichen Pegel die auf Dauer für das Gehör gefährlich sind.

schallundlaser.ch