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Gehörschadenprävention

Gehörschadenprävention

Lärm am Arbeitsplatz

Die gesundheitlichen Folgen hoher Lärmpegel und Belastungen durch Vibration am Arbeitsplatz werden oft unterschätzt. So ist der Gehörschaden die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit in der Schweiz.

Was sich dagegen tun lässt und wie die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt werden kann, erfahren Sie auf der Webseite der Suva:

Lärm und Vibrationen – Mitarbeitende konsequent schützen (suva.ch)

Lärm in der Freizeit

In der Freizeit setzt man sich freiwillig oft hohen Lärmpegeln aus, beispielsweise beim Heimwerken oder Gärtnern mit lauten Geräten. Hier kann das Gehör genauso geschädigt werden wie an einem industriellen Arbeitsplatz. Beim Arbeiten mit lauten Geräten ist daher auf den richtigen Gehörschutz zu achten.

Aber auch beim Hören der Lieblingsplaylist über Kopfhörer, beim Besuch von Live-Konzerten, Open-Airs und Festivals, auf dem Dancefloor in Clubs und Discos oder beim Musizieren: Ein bewusster Umgang mit der Lautstärke ist angebracht, andernfalls drohen langfristig irreparable Schäden des Hörapparates. Für Musik-Hörende und Musik-Machende geht es nicht um Lärmschutz, sondern um Gehörschadenprävention – es gilt «Die Dosis macht das Gift».

Musizieren

Ob Musizierende in einem klassischen Orchester oder einer Band oder Lehrpersonen in einer Musikschule, wertvolle Hinweise zum Schutz des Gehörs, zum Lärmschutz in Musikräumen und zu Gehörschutzmitteln für Musikerinnen und Musiker finden Sie bei der Suva:

Musik und Hörschäden – Prävention (suva.ch)

Tragbare Musikgeräte

Bei tragbaren Musikgeräten und dem Musikhören über Kopfhörer liegt die Lautstärke direkt in der Verantwortung der Benutzerinnen und Benutzer. Wenn die Lautstärke weniger als 85 dB(A) beträgt, spielt die Dauer des Musikkonsums für das Gehör keine Rolle. Wer mit 90 dB Musik hört, darf dies wöchentlich 20 Stunden lang ohne schlechtes Gewissen tun – solange er keinen anderen lauten Schallpegeln ausgesetzt ist. Erhöht man die Lautstärke aber um nur gerade 3 dB(A) auf 93dB, so halbiert sich die gefahrenlose Hördauer auf lediglich 10 Stunden pro Woche. Wer also lange Musik hören will, sollte besonders auf die Lautstärke achten.

Quelle: Suva

Veranstaltungen

Beim Besuch von Veranstaltungen oder in Lokalen hat man die Lautstärke hingegen in den meisten Fällen nicht selbst in der Hand.

Für Veranstaltungen und Lokale mit elektronisch verstärkter Musik gibt es zum Schutz des Publikums darum gesetzliche Vorschriften, die die Verantwortlichen in die Pflicht nehmen: Einerseits müssen Grenzwerte eingehalten werden, andererseits müssen Massnahmen getroffen werden, die das Risiko von Gehörschäden möglichst minimieren sollen.

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auf der spezialisierten Website schallundlaser.ch.