Baustelle |
Massnahmen statt GrenzwerteBaustellen sind nichts für zarte Gemüter. Aber auch wer hart im Nehmen ist,
muss nicht alles einstecken. |
Besonders störend sind Baustellen, wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Die allgemeinen
Arbeits- und Ruhezeiten im Baugewerbe sowie allenfalls weitere Bestimmungen zum Baulärm sind in den
Polizeiverordnungen der Gemeinden festgehalten. |
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SituationRichtlinie statt MessungenDie Lärmschutzverordnung definiert, dass die Bevölkerung durch den Lärm von Maschinen und Geräten in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört werden darf. Ab wann genau eine solche erhebliche Störung vorliegt, ist schwierig abzuschätzen, zumal nicht alle Menschen auf Störungen gleich empfindlich reagieren. Da es in der Lärmschutzverordnung keine Belastungsgrenzwerte für Baulärm gibt, macht es keinen Sinn, Baulärm mit einem Schallpegelmesser zu erfassen. Das Bundesamt für Umwelt BafU hat aber eine behördenverbindliche Richtlinie zur Begrenzung des Baulärms erlassen, welche den Baulärm mit konkreten Massnahmen einschränkt.
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Rechte von BetroffenenDie Anwohner einer Baustelle haben ein Recht auf umfassende Baustelleninformation. Aus der Sicht des Lärmschutzes sind folgende Fragen relevant:
Zu einer guten Baustellenpraxis gehören strikt eingehaltene Ruhezeiten sowie eine allgemeine Rücksichtnahme seitens des Baustellenpersonals. |
Ansprechstellen für BetroffeneDie Gemeinden sind für Baulärm zuständig. Bevor sich Betroffene aber an die Gemeinde wenden, empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit der Bauleitung aufzunehmen. Möglicherweise können die Lärmemissionen mit einfachen baulichen und betrieblichen Massnahmen auf ein erträgliches Mass vermindert werden. Bei klaren Verstössen gegen die Polizeiverordnung sollte man sich an die Gemeinde wenden. |
Mieter: Zinsreduktion wegen MangelFalls die durch eine Baustelle verursachten Lärm-, Erschütterungs- und Staubimmissionen den vertragsmässigen Gebrauch der gemieteten Wohnung behindern, bedeutet dies einen Mangel, der zu einer Mietzinsreduktion berechtigt. In diesem Fall haben Mieter gemäss OR Art. 259d die Möglichkeit, von ihren Vermietern eine Mietzinsreduktion zu verlangen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Vermieter Verursacher des Baulärms ist oder nicht. Die Höhe der Mietzinsherabsenkung ist abhängig von der Intensität der Immissionen. Der Mieterinnen- und Mieterverband hat eine Liste mit Gerichtsentscheiden zusammengestellt, wo aufgrund Bauarbeiten in der Nachbarschaft eine Mietzinsreduktion zugesprochen wurde. Die Herabsetzung liegt in der Regel zwischen 10 % und 25 %. Gerichtsentscheide:
Mietzinsreduktion bei
Mängeln |
Vermieter: Entschädigung wegen ZinsreduktionBei Entschädigungsforderungen der Mieter wegen Baulärmimmissionen durch eine Baustelle auf dem
Nachbargrundstück kann der Vermieter seinerseits einen Entschädigungsanspruch für den durch die
Mietzinsreduktion verursachten Vermögensverlust geltend machen. Dies war Gegenstand mehrerer
Bundesgerichtsurteile. Schon früh hat das Bundesgericht erkannt, dass unvermeidbare Lärmimmissionen
bei rechtskonformer Bautätigkeit zwar zu dulden sind, aber zu einem Entschädigungsanspruch
führen, wenn sie übermässig vorkommen und eine beträchtliche Schädigung verursachen
(BGE 83 II 375, BGE 91 II 100, BGE 114 II 230). Inwiefern dies erfüllt ist, liegt in richterlichem
Ermessen. Dabei orientieren sich die Richter an einer vernünftigen und durchschnittlich empfindlichen
Person (BGer. 5C.117/2005) und nehmen eine Interessensabwägung unter Berücksichtigung des
Ortsgebrauchs und der Lage und Beschaffenheit der Grundstücke vor (BGE 114 II 230). |
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ZuständigkeitFür diese Kategorie von Alltagslärm ohne Grenzwerte ist die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten). Liste
Gemeinden Schweiz Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest. |
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Rechtsprechung |
Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu BaulärmIn der Rubrik «Recht & Gesetz» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert. |
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Vollzugsordner des Cercle Bruit Schweiz |
Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden. |
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Weiteres |
Eidgenossenschaft / Confédération / Confederazione
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Kantone / Cantons / Cantoni |
Ausland |
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