Industrie & Gewerbe |
Unterteilen, messen, vergleichenWo gehobelt wird, da fliegen Späne, und Krach gibt es manchmal auch. |
Der Begriff Industrie- und Gewerbelärm wird am ehesten mit grossen Fabriken assoziiert.
Die Industrie ist der Teil der Wirtschaft, welcher sich durch die Produktion und Weiterverarbeitung von materiellen Gütern oder Waren in Fabriken und Anlagen kennzeichnet. Diese Produktionform ist mit einem hohen Grad an Mechanisierung und Automatisierung verbunden. Der dadurch entstehende Lärm ist bis zu einem gewissen Grad unvermeidlich, muss jedoch nicht per se zum Problem werden. Durch eine raumplanerisch durchdachte Ansiedelung der Industrie und des Gewerbes in der korrekten Nutzungszone kann bereits ein grosses Konfliktpotenzial entschärft werden. Hinzu kommen lärmtechnische Sanierungen, welche die Zahl der Lärmbetroffenen seit den 1990er-Jahren bis zum Ablauf der Sanierungsfrist 2002 stark reduzieren konnten. Als effektive Massnahmen zeichneten sich der Einsatz von leiseren Verfahren, Anlagen und Maschinen sowie das Abdecken der Lärmquelle aus.
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SituationDie Vorschriften zum Industrie- und Gewerbelärm werden in unterschiedlichen Bereichen angewendet:
BeurteilungDie Beurteilung von Gewerbelärm ist schwierig. Die Emissionen hängen nicht nur von der Art des Betriebs ab. Sie können sich auch innerhalb desselben Betriebs ändern, in Abhängigkeit von den jeweils aktuellen Tätigkeiten. Deshalb wird der Lärm von Industrie und Gewerbe in verschiedene Phasen unterteilt, während denen der Lärm einheitlich ist. Jede Lärmphase wird einzeln gemessen und mit Pegelkorrekturen bewertet, welche die Dauer des Geräusches sowie seine Ton- und Impulshaltigkeit berücksichtigen. Das Vorgehen kann an der Beurteilung einer Bausperrgutsortieranlage demonstriert werden. Es wurden die Immissionen folgender 6 Lärmphasen am Haus des Klägers gemessen:
Die Lärmimmissionen der einzelnen Phasen wurden gemessen und die Pegel nach Anhang 6 LSV korrigiert. Die Summe der einzelnen Lärmphasen wurde gebildet und mit dem Immissionsgrenzwert der betreffenden Empfindlichkeitsstufe verglichen. In Art. 33 LSV Anhang 6 ist das Vorgehen der Berechnung genau beschrieben. |
Zunahme von Nachtlärm wegen AusnahmebewilligungenAusnahmebewilligungen gemäss Verkehrsregelnverordnung (VRV) für Fahrten an Sonntagen und Feiertagen sowie in der Nacht von 22.00 bis 05.00 Uhr haben nur indirekt Einfluss auf die Beurteilung der Störung: Wenn die Lärmereignisse in die Nachtperiode fallen, kommen niedrigere Grenzwerte zum Zug. Vorgaben über die Art der Transportfahrzeuge in Bezug auf Lärmemissionen gibt es keine, da dies gemäss Strassenverkehrsamt kaum in die Praxis umzusetzen wäre. Die Einhaltung der Bewilligungen und des Nacht-/Sonntagsfahrverbotes wird durch die Polizei kontrolliert. Autotüren und andere TonerzeugerVermeidbare Ruhestörungen wie Radio hören, Autotüren zuschlagen, unnötige Fahrmanöver oder leere Palette fallen lassen sind, namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts, zu unterlassen. Gemäss Art. 82 der VTS sind "nicht vorgesehene Tonerzeuger" am Fahrzeug, zu denen auch das akustische Signal zum Rückwärtsfahren gehört, nicht zulässig. VRV Art. 33 Vermeiden von Lärm |
SpezialfälleHeute treten Probleme mit Industrie- und Gewerbelärm häufig bei neuen oder umgebauten Anlagen auf, welche auf den ersten Blick nicht mehr viel mit Industrie oder Gewerbe im herkömmlichen Sinn zu tun haben, jedoch auf den gleichen Grundlagen beurteilt werden. Darunter fallen unter anderem Wärme- und Schwimmbadpumpen, Klimaanlagen und Lüftungen sowie Parkierungsanlagen. Auch die in landwirtschaftsbetrieben auftretenden Lärmquellen - zum Beispiel der Dauerbrenner Viehglocken - werden speziell abgehandelt, unter anderem weil einige unbeeinflussbare natürliche Rahmenbedingungen die Möglichkeiten einschränken. |
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ZuständigkeitFür diese Kategorie von Lärm mit Grenzwerten ist die jeweilige kantonale Fachstelle und in grossen Städten die entsprechende städtische Amtsstelle zuständig. |
Rechtsprechung |
Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Industrie- und GewerbelärmIn der Rubrik «Lärmlinks» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert. |
Vollzugsordner des Cercle Bruit Schweiz |
Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden. |
Weiteres |
Bund
EG-Richtlinien
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